Zuschüsse durch den Blasmusikverband Baden-Württemberg
Der Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW) unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Blasmusik in seinem Einzugsbereich. Folgende Maßnahmen werden unterstütz:
- Durchführung von Wertungsspielen (betrifft den Kreisverband)
- Teilnahme an Wertungsspielen (betrifft die Vereine)
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen (betrifft Vereine und Kreisverband)
Die aktuellen Antragsformulare zu den einzelnen Themen finden Sie unter https://www.blasmusikverband-bw.de/service/zuschuesse
Hinweise zur Förderung von Schulungsmaßnahmen
Als Schulungsmaßnahmen gelten:
- Musikalische Schulungen, wie D-Lehrgänge, Dirigentenweiterbildung, etc.
- Schulungen für Funktionsträger, wie Infotag für Vorstände, Weiterbildung für Schriftführer/Kassier, etc.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kreisverband/Bezirk der Veranstalter ist. Die Teilnehmer müssen also aus mehr als einem Verein aus dem Verbandsgebiet kommen.
Typische Fälle sind z.B.: D-Lehrgang im Bezirk, Marschmusik-Weiterbildung im Kreisverband, Vorstände-Info-Tag im Kreisverband.
Zur Förderung eingereicht werden können Honorar für Dozenten, Lehrmaterial (z.B. Mannheimer Bläserschule), Fahrtkosten für Dozenten, Raumkosten, etc.
Als Belege müssen eingereicht werden: Teilnehmerliste, Stunden-/Lehrgangsplan, Rechnungen.
Die Beantragung lohnt sich, in der Vergangenheit wurden bis zu 50% der Kosten für Schulungsmaßnahmen vom BVBW erstattet. Diese konnten dann an die Vereine zurückerstattet werden.
Bei der Erstellung der Förderanträge hilft Ihnen Ihr Kreisverband.
Vereine können weitere Zuschüsse im Rahmen der CORONA-Pandemie beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie vom BVBW. Hierzu finden Sie ebenfalls Informationen auf den Seiten des BVBW unter https://www.blasmusikverband-bw.de/
Sollten Sie Fragen zur Beantragung von Zuschüssen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Präsidenten Egbert Benz.